AGBs

AGB - Force-Umzug

1. Geltung

Vertragsgrundlagen. Force-Umzug schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Force-Umzug erstellten schriftlichen Angebote sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Force-Umzug werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen zwei Wochen widersprechen.

Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt bei Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Force-Umzug nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Force-Umzug in das Angebot integriert oder von Force-Umzug zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.

2. Vertragsabschluss

Angebot durch Force-Umzug. Angebote von Force-Umzug an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots kostenlos und unverbindlich.

Widerrufsrecht: Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Force-Umzug, einen Auftrag, so ist dieser verbindlich. Bei einer Absage Seitens des Auftraggeber 14 Tage vor dem Umzugstermin, ist der Auftraggeber verpflichtet 20%, des Pauschaulpreises zu zahlen. Eine Absage vor 14 Tagen des Umzugstermines ist kostenfrei.

Annahme durch Force-Umzug. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Force-Umzug zustande. Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung zu erfolgen, es sei denn, dass Force-Umzug z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Force-Umzug den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Erfüllungsort bei Unternehmern. Erfüllungsort bei Verträgen mit Unternehmern ist der Sitz von Force-Umzug.

Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Force-Umzug. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat Force-Umzug unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Force-Umzug erforderlich sind.

4. Entgelt

Preise. Alle Preise verstehen sich bei Verträgen mit Unternehmern und Privatpersonen in Euro zzgl. Mehrwertsteuer der gesetzlichen Höhe.

Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.

Abrechnungsmodus. Der Auftraggeber hat die Hälfte des vertraglich vereinbarten Entgelts bei Vertragsabschluss zu bezahlen. Der Rest des vertraglich vereinbarten Entgelts ist vom Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss des Auftrages zu bezahlen.

5. Zahlung

Fälligkeit. Die Rechnungen von Force-Umzug sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Zahlbarkeit. Die Rechnungen von Force-Umzug sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

Überweisung. Die Zahlung kann Bar oder per Überweisung erfolgen.

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Force-Umzug aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Force-Umzug schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

6. Haftung

Klassischer Werkvertrag. Im Fall des klassischen Werkvertrages haftet Force-Umzug für die Zielerreichung.

Gefahrenübergang bei Unternehmern. Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald Force-Umzug die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten Force-Umzug mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Force-Umzug beruhen.

7. Transportversicherung

Wir als professionelle Umzugsfirma gehen mit Ihrem Umzugsgut sehr vorsichtig um, natürlich kann es leider manchmal zu einem Schaden kommen. Wenn der Schaden unserseits entsteht sind wir bereit das beschädigte Gegenstand zu reparieren oder mit Ihnen ein Mindestwert bzw. Zeitwert zu vereinbaren. Zeitwert wird nach dem Marktwert berechnet und ist vom Alter und Zustand abhängig. Dafür gibt es einige Plattformen die eine Berechnungsgrundlage anbieten. Generell sind alle Ihre Gegenstände im LKW gegen Unfälle kostenlos geschützt. Jedoch bieten wir Ihnen extra gegen eine zusätzliche Gebühr weitere Versicherung für Schäden welche beim Einladen, Ausladen, Demontage und Montage oder bei Packarbeiten an.Haftungsablehnung: Wir nehmen für folgende Schäden keine Haftung:Schäden die nicht von unseren Mitarbeitern verursacht wurden. Schäden durch andere haftpflichtige Personen/Fahrzeug verursacht wurden. Welche von Freunden oder Bekannten des Kunden verursacht wurden. Alte Gegenstände die nicht mehr funktionstüchtig sind Gegenstände die nicht im Originalzustand sind Kartons die vom Kunden eingepackt wurden Kartons die von unserem Mitarbeiter eingepackt wurden und nicht wieder von uns ausgepackt wurden Wertgegenstände bzw. Kunstbilder die nicht benannt wurden Kratzspuren an lackierten Oberflächen die nicht vor dem Umzug vom Kunden fotografiert wurden. Gegenstände die mit einer Schutzfolie und Schutzdecke eingepackt wurden Möbel die nicht mit einer Schutzfolie eingewickelt und nicht nach Kratzer überprüft wurden Unbeschädigte Verpackungsfolie die nicht von uns geöffnet wurden Für E-Geräte werden keine Funktionsüberprüfungen durchgeführt und können auch nicht Versichert werden Wir können alle Gegenstände in der Wohnung aus zeitlichem Grund nicht fotografieren! Daher ist es ratsam die Gegenstände mit unserem Mitarbeiter vor der Übersiedlung zu inspizieren und ebenfalls auch am Ende des Umzuges.Schadenausführung Am Auftragstag erhalten Sie von unserem Mitarbeiter eine „Auftragsbestätigung“ zum ausfüllen. Nach dem Auftragsende kontrolliert unser Mitarbeiter mit Ihnen alle Gegenstände, nach dem alles in Ordnung ist bieten wir sie um eine Bestätigung das während des Umzug keine Schäden entstanden sind. Nachträgliche Reklamationen werden von uns nicht akzeptiert. Für die Gegenstände die unserseits beschädigt wurden, werden an die Versicherungsfirma weitergeleitet, jedoch sind wir verpflichtet von drei Firmen Kostenvoranschläge einzuholen. Nach dem Preisvergleich wird der Schaden von uns sofort bearbeitet und ausgeführt. Alle Schäden müssen innerhalb von 3 Werktagen gemeldet werden!

Selbstbehalt bei einem Schadensfall beträgt für Auftrage:

bis 1000€ = 200€

bis 1500€ = 300€

bis 2000€ = 500€

bis 5000€ =1000€

8. Schlussbestimmungen

Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und Force-Umzug ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von Force-Umzug auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.

UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträge mit Unternehmern keine Anwendung.

Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Force-Umzug und Unternehmen wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Graz vereinbart. Force-Umzug ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Force-Umzug und des Unternehmens berechtigt.