AGB - Force-Umzug

1. Geltung

Vertragsgrundlagen. Force-Umzug schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Force-Umzug erstellten schriftlichen Angebote sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Force-Umzug werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen zwei Wochen widersprechen.

Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt bei Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Force-Umzug nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Force-Umzug in das Angebot integriert oder von Force-Umzug zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.

2. Vertragsabschluss

Angebot durch Force-Umzug. Angebote von Force-Umzug an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots kostenlos und unverbindlich.

Widerrufsrecht: Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Force-Umzug, einen Auftrag, so ist dieser verbindlich. Bei einer Absage Seitens des Auftraggeber 14 Tage vor dem Umzugstermin, ist der Auftraggeber verpflichtet 20%, des Pauschaulpreises zu zahlen. Eine Absage vor 14 Tagen des Umzugstermines ist kostenfrei.

Annahme durch Force-Umzug. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Force-Umzug zustande. Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung zu erfolgen, es sei denn, dass Force-Umzug z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Force-Umzug den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.

3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Erfüllungsort bei Unternehmern. Erfüllungsort bei Verträgen mit Unternehmern ist der Sitz von Force-Umzug.

Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Force-Umzug. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat Force-Umzug unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Force-Umzug erforderlich sind.

4. Entgelt

Preise. Alle Preise verstehen sich bei Verträgen mit Unternehmern und Privatpersonen in Euro zzgl. Mehrwertsteuer der gesetzlichen Höhe.

Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.

Abrechnungsmodus. Der Auftraggeber hat die Hälfte des vertraglich vereinbarten Entgelts bei Vertragsabschluss zu bezahlen. Der Rest des vertraglich vereinbarten Entgelts ist vom Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss des Auftrages zu bezahlen.

5. Zahlung

Fälligkeit. Die Rechnungen von Force-Umzug sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.

Zahlbarkeit. Die Rechnungen von Force-Umzug sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

Überweisung. Die Zahlung kann Bar oder per Überweisung erfolgen.

Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Force-Umzug aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Force-Umzug schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

6. Haftung

Klassischer Werkvertrag. Im Fall des klassischen Werkvertrages haftet Force-Umzug für die Zielerreichung.

Gefahrenübergang bei Unternehmern. Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald Force-Umzug die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten Force-Umzug mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.

Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Force-Umzug beruhen.

7. Transportversicherung & Haftung für Schäden

1️⃣ Allgemeine Haftungsregelung

Wir als professionelle Umzugsfirma gehen mit Ihrem Umzugsgut äußerst vorsichtig um. Dennoch kann es in seltenen Fällen zu Schäden kommen. Unsere Haftung für Transportschäden richtet sich ausschließlich nach den Bedingungen unserer Transportversicherung bei der Zürich Versicherung.

  • Generelle Absicherung: Alle Gegenstände im LKW sind gegen Unfälle während der Fahrt versichert.
  • Haftungsumfang: Wenn ein Schaden durch unser Team verursacht wird, sind wir bereit, das beschädigte Gut zu reparieren oder gemeinsam mit Ihnen den Zeitwert zu bestimmen.

2️⃣ Deckungsumfang der Transportversicherung

Unsere Transportversicherung deckt ausschließlich Schäden, die gemäß den Bedingungen der Zürich Versicherung reguliert werden. Unsere Haftung endet dort, wo die Versicherung eine Regulierung ablehnt, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch unser Personal.

  • Zusätzliche Absicherung: Gegen eine optionale Gebühr bieten wir eine erweiterte Versicherung für Schäden beim Einladen, Ausladen, Demontage, Montage oder Packarbeiten.
  • Falls Sie besonderen Versicherungsschutz wünschen, kann eine individuelle Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

3️⃣ Ausschlüsse von der Haftung

Es besteht keine Haftung für folgende Schäden:

  • Schäden, die nicht durch unsere Mitarbeiter verursacht wurden.
  • Schäden durch Dritte (Freunde, Bekannte des Kunden, andere Fahrzeuge).
  • Bereits beschädigte, nicht mehr funktionstüchtige oder nicht im Originalzustand befindliche Gegenstände.
  • Gegenstände, die vom Kunden selbst verpackt wurden.
  • Wertgegenstände oder Kunstwerke, die nicht vorab benannt wurden.
  • Kratzspuren an lackierten Oberflächen, die vor dem Umzug nicht vom Kunden fotografiert wurden.
  • Gegenstände, die mit Schutzfolie und Schutzdecken eingepackt wurden.
  • Möbel, die nicht mit Schutzfolie umwickelt und auf Kratzer überprüft wurden.
  • E-Geräte – Es erfolgt keine Funktionsüberprüfung und daher kein Versicherungsschutz.
  • Nicht geöffnete Verpackungsfolie – Eine Schadensprüfung erfolgt nur bei sichtbarer Kontrolle.

4️⃣ Vorgehen im Schadensfall

  • Am Umzugstag erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, die nach Abschluss des Umzugs unterzeichnet wird.
  • Unser Mitarbeiter kontrolliert mit Ihnen gemeinsam alle Gegenstände.
  • Nach Ihrer Bestätigung, dass keine Schäden entstanden sind, werden nachträgliche Reklamationen nicht akzeptiert.
  • Schäden, die unsererseits verursacht wurden, werden an die Versicherung übermittelt.
  • Wir holen drei unabhängige Kostenvoranschläge ein und regulieren den Schaden nach Preisvergleich.
  • Schäden müssen innerhalb von 3 Werktagen schriftlich gemeldet werden, andernfalls erlischt der Anspruch auf Regulierung.

5️⃣ Selbstbehalt bei Schäden

Bei einem regulierten Schadensfall durch die Versicherung trägt der Kunde einen Selbstbehalt in folgender Höhe:

  • bis 1.000 € → 200 € Selbstbehalt
  • bis 1.500 € → 300 € Selbstbehalt
  • bis 2.000 € → 500 € Selbstbehalt
  • bis 5.000 € → 1.000 € Selbstbehalt

8. Schlussbestimmungen

Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und Force-Umzug ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von Force-Umzug auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.

UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträge mit Unternehmern keine Anwendung.

Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Force-Umzug und Unternehmen wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Graz vereinbart. Force-Umzug ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Force-Umzug und des Unternehmens berechtigt.

Force Umzug
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